Derzeit wird in Spanien über die Haftbedingungen für die verurteilten Separatisten von Katalonien diskutiert.
Im Oktober wurden die Mitglieder der ehemaligen katalanischen Regierungsbank wegen ihres Versuchs, Katalonien von Spanien abzuspalten, verurteilt. Die hohen Haftstrafen mit neun bis zu 13 Jahren müssen nun angetreten werden und da stellt sich die Frage, wie die Haftbedingungen auszusehen haben.
Die katalanischen Strafvollzugsbehörden befürworten gewöhnliche Haftbedingungen, die auch Auswirkungen auf die Frage der Bewährung hat. Das häufigste Konzept in Spanien heißt segundo grado (Haft zweiter Klasse) und erlaubt keine sofortige Bewährungsbewerbung. Primer grado ist quasi Isolationshaft und segundo grado ist der klassische Gefängnisaufenthalt. Man hat Kontakt zu anderen Insassen und wird gemeinsam zu einem Hofgang herausgelassen.
Im Urteil vom Oktober ist dies aber absichtlich offengelassen worden. So ist denn auch die tercer grado (dritte Klasse) möglich, das es den Verurteilten erlaubt, nur nachts einsitzen zu müssen – und das auch nur von Montag bis Donnerstag. Derart könnten sie wieder arbeiten gehen, ein Recht das man auch dem Schwager des Königs, Iñaki Urdangarin, zusicherte.
Das Plädoyer für den segundo grado kam von einem Gremium aus Gefängnisleitung, psychologischen Beratenden, Pädagogen, juristischen Fachleuten und Sozialarbeitenden. Die Empfehlung ist aber nicht bindend. Das letzte Wort hat das Justizministerium von Katalonien. Dessen Chef ist Ester Capella von einer Abspaltungspartei.
Die Maßnahme betrifft den ehemaligen katalanischen Vizepremier Oriol Junqueras, die ehemaligen Regionalabteilungsleiter Joaquim Forn, Jordi Turull, Josep Rull, Dolors Bassa und Raül Romeva, die ehemalige katalanische Parlamentssprecherin Carme Forcadell und die Leiter zweier zivilgesellschaftlicher Vereinigungen, Jordi Cuixart von Omnium Cultural und Jordi Sànchez von Assamblea Nacional Catalana (ANC).
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