Die konservative Regierung von Palma de Mallorca will den Partygelagen Einhalt gebieten und so verabschiedete man drastische Strafen für „Ballermann-Verhalten“ und gegen Betteln – Palma soll sauberer werden.
Der Gemeinderat von Palma de Mallorca hat diese Woche einige Sanktionen ratifiziert, die am Strand der Hauptstadt Mallorcas ab Juni eingeführt werden und ab September 2014 für die gesamte Stadt gelten sollen. Mit diesen Strafen will man das Ballermann-Verhalten reduzieren, dazu gehört das Alkohltrinken in der Öffentlichkeit oder das Zeigen nackter Haut. Jedoch auch das Betteln und die Straßenmusik will man einschränken.
Die Maßnahmen, mit dem Namen „Verordnung für zivilisiertes Zusammenleben“, treffen also nicht nur Touristen und Freunde der Ballermann-Party, sondern auch die Einheimischen, vor allem die Armen der Insel. Die Opposition, ihrerseits linksorientiert, lehnte das Gesetz ab, jedoch ohne Erfolg. Ihrer Argumentation nach, will der konservative Gemeinderat auch die kapitalarme Gesellschaftsschicht treffen, die im Gesetz genannten sind eben Bettler, Straßenmusiker oder Prostitutierte.
Verordnung für zivilisiertes Zusammenleben | Strafen in Palma de Mallorca
Die Strafen sind, wie erwähnt, schon ganz schön drakonisch, was vor allem natürlich die Armen nicht bezahlen können. Wie auch in Deutschland, muss man dann eine Ersatzhaftstrafe antreten. Die Strafen, die die Touristen interessiert, für die neue Verordnung sind:
- Nackte Haut: 50 Euro bis 200 Euro kostet es wenn man sich außerhalb des Strandes nur im Bikini oder oben ohne blicken lässt.
- Alkohol: 200 Euro bis 400 Euro – Der Verzehr von Alkohol in der Öffentlichkeit, was den Strand impliziert, ist nicht mehr erlaubt.
- Umweltverschmutzung: Bis zu 150 Euro zahlt man für das öffentliche Pinkeln oder das Wegwerfen von Müll, dazu gehören auch Zigarettenstummel.
- Hundekot: Von 1.500 runter auf maximal 200 Euro ist die Strafe für das Hinterlassen von Hundekot.
- Meer-Schwimmen: Bis zu 400 Euro zahlt, wer bei roter Fahne, die Gefahr signalisiert, ins Meer geht.
- Gehweg-Radfahren: 200 Euro bis 400 Euro zahlt ein Radfahrer auf dem Gehweg.
Die Strafen für die Einheimischen die neue Verordnung betreffen sind auch nicht ohne:
- Bettler: Wer „aggressivo“ bettelt, wie auch immer man das definieren mag, zahlt. Eine Definition ist, dass man Kinder zum Betteln schickt. Bei weniger aggressiven Bettlern soll sich das Sozialamt darum kümmern.
- Prostitution: Wenn man eine Prostitute anspricht zahlt man von 200 Euro bis 400 Euro. Die Prostitute zahlt nichts dafür, wenn sie angesprochen wird…
- Streetart: Wer sprayed oder eine andere Art ausführt muss ebenfalls zwischen 200 Euro und 400 Euro zahlen. Außerdem muss die Aktion auf eigene Kosten entfernen (lassen).
- Straßenmusik: Bestimmte Instrumente sind fortan gänzlich unerlaubt, alles was laut ist, also Drums oder Blasinstrumente. Vor Sehenswürdigkeiten und Läden soll es gar ganz verboten werden, wenn man im Wege stehe. Generell gelten auch für die Musiker nun die Ruhezeiten von 14 Uhr bis 17 Uhr (Siesta) und von 21 Uhr bis 10 Uhr morgens (Nachtruhe).